Allgemeinene Geschäftsbedingungen
MPam-Events
- Leistungen des Auftraggebers -


Der Veranstalter ist verpflichtet, die unterschriebene Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Zustelldatum zurückzuschicken.Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt der Rechtsanspruch auf den vereinbarten Termin. Für den Betrieb der Ton und Lichtanlage muss vom Auftraggeber ein unabhängiger Stromkreis mit einer Absicherung von mindestens 16 A(220/230 Volt) zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Für die Anmeldung bei der GEMA, sowie der Entrichtung der eventuell anfallenden Gebühren, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

- Leistungen des Auftragnehmers -

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die örtlich geltenden Brandschutz-/Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Der Aufbau der Technik findet nach größter Sorgfalt vor Veranstaltungsbeginn statt. Der Abbau der Technik ist im direkten Anschluss der Veranstaltung. Änderungen für den Auf und Abbau finden nach Absprache aller zuständigen in schriftlicher Form statt.


- Vergütung -


Die Gage ist am Ende der Veranstaltung in Bar zu entrichten. Bei Wunsch einer Überweisung ist dieses im Vorfeld im Vertrag schriftlich festzulegen. Es besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen.


- Gewährleistung und Haftung - 


Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Für entstandene Schäden an der Ton und Lichtanlage sowie Abspielgeräten, die aufgrund einer defekten oder nicht VDE gerechten Steckdose hervorgerufen wurden, haftet der Auftraggeber.
Für Sachschäden an Mietobjekten,- Ton und Lichtgeräten sowie den Abspielgeräten, die durch den Auftraggeber oder Dritte (Gäste) entstanden sind, haftet der Auftraggeber.Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.


- Diebstahl - 


Bei Diebstahl während einer Veranstaltung an Mietobjekten,- Ton und Lichtgeräten sowie den Abspielgeräten, die durch den Auftraggeber oder Dritte (Gäste) entstanden sind, haftet der Auftraggeber.


- Fläche der Technik -

Die Fläche der Technik Equipment ist zu gewährleisten am Tag der Veranstaltung. Die benötigte Fläche zum Aufbau des Ton und Lichtequipment beträgt mindestens 3 m breite und 1.8 m Tiefe. Die Deckenhöhe sollte mindestens 2.6 m betragen. Die Stromkreise sollten in unmittelbare Nähe zum DJ Platz gewährleistet sein. Positionierung vor bzw. in Fluchtwegen werden nicht geduldet. Beträgt der DJ Platz in Ihrer Location nicht die oben genannte Fläche, ist das Team von MPam-Events in Kenntnis zu setzen.


- Rücktritt und Ausfall -


Sollte ein Ausfall des Auftragnehmers durch Krankheit, Unfall oder sonstiger unerwarteter Gegebenheiten vorliegen, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dem Auftraggeber bei der Suche nach einem vergleichbaren Ersatz behilflich zu sein. (Sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt.) Im Falle des Rücktritts durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen,vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung dem Auftragnehmer zu Überweisen (innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung des Rücktritts). Folgende Stormokosten werden bei Rücktritt fällig: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn (20% der Auftragsgage) 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn (40% der Auftragsgage) 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn (70% der Auftragsgage).


- Angebot und Vertrag -


Pauschal und personenbezogene Angebote dürfen nicht veröffentlicht/vervielfältigt werden.



- GEMA -


Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung - sofern diese öffentlich ist - der GEMA und/oder den lokalen Behörden mitzuteilen. Die entsprechenden Kosten werden vom Veranstalter getragen.


- Sonstiges -


Mit der Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung werden die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. 


- Parkplatz und Anlieferung -


Der Veranstalter verpflichtet sich, am Veranstaltungsort, Parkplätze für 2 Pkws oder 1 Transporter zur Verfügung zu stellen. Der genaue Bedarf wird bei Vertragsabschluss besprochen.
Das Anliefern der Technik sollte auf ebenen Untergrund gewährleistet sein, ist der Transportweg vom PKW zur Location größer wie 15m, ist das Team von MPam-Events in Kenntnis zu setzen.
Anlieferung über Treppe sowie Location bedingten Räumlichkeiten ab dem 1. Stockwerk sind gesondert zu erwähnen.


- Schlußbestimmungen -


Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung des Auftragnehmers. Mündliche Absprachen nach Vertragsunterzeichnung sind nur in Schriftform gültig. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein, so wird die Rechts -wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Bergheim.


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